Der Infinitiv mit zu ist nicht mehr das, was er mal war. Vor 20 Jahren war er ein deutliches Signal, um irgendwo im Satz ein Komma zu setzen. Long story short: Die Nummer ist durch. In den Phasen der Rechtschreibreform in Deutschland haben sich die Regeln zur Kommasetzung immer wieder verschoben. Seit 2006 gibt es hingegen eine gültige Fassung amtlicher Regeln, die eindeutig sind. Sie legen fest, dass Infinitivgruppen, ganz gleich, ob erweitert oder nicht, mit einem Komma abgetrennt werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Die Infinitivgruppe ist mit um, ohne, statt, anstatt, außer oder als eingeleitet: → Sie gehen in die Stadt, um das Museum zu besuchen.
- Die Infinitivgruppe hängt von einem Substantiv ab: → Sie gehen mit dem Ziel in die Stadt, das Museum zu besuchen.
- Die Infinitivgruppe hängt von einem Korrelat (es) oder einem Verweiswort (dazu, daran, dabei etc.) ab: → Sie liebt es, in der Stadt das Museum zu besuchen.→ Er ermunterte sie dazu, das Museum zu besuchen. (Ohne Verweiswort: Er ermuntert sie, das Museum zu besuchen.)
Hält man sich an diese Grundregel, liegt man in den meisten Fällen richtig. Gleichzeitig ist folgender Zusatz erwähnenswert:
Liegt ein bloßer Infinitiv vor, können die Kommas weggelassen werden, sofern keine Missverständnisse entstehen:
→ Den Plan(,) wegzufahren(,) hatten sie schon lange gefasst.
→ Thomy dachte nicht daran(,) zu gehen.
Tipp: Von vielen Leuten erhält man den Hinweis, lieber ein Komma mehr als zu wenig zu setzen. Davon ist abzuraten. Cleverer ist es, sich zu überlegen, ob zwei Verben, die aufeinander folgen, miteinander in Verbindung stehen oder nicht. Entsprechend werden sie durch einem Komma getrennt. … Oder man orientiert sich an die Reglungen zur Trennung von Haupt- und Nebensätzen.